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§20 SGB V
Primäre Prävention und Gesundheitsförderung
Prävention und Gesundheitsförderung wird durch die allgemeinen Krankenkassen gefördert und bezuschusst. (2 Kurse pro Jahr).
Die mit einem (P) gekennzeichneten Kurse sind zertifiziert durch die zentrale Prüfstelle für Prävention und somit erstattungsfähig.
Auch mit dem "Gesundheitsticket" der betrieblichen Gesundheitsförderung sind diese Kurse buchbar.
Kurse und mehr...
30 Min.
1x15€, 5x70€,10x130€Begonnen: 1. Jan. 1970
90 Euro
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